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Gartenwelten

Wie hoch darf der Sichtschutz sein?

Nachbarn sind großartig, sie leihen Mehl oder Zucker, gießen Blumen und passen mal auf die Kinder auf. Wenn es aber um das Sonnenbad auf der Terrasse oder im Garten geht, möchte man nicht unbedingt in ihre strahlenden Gesichter blicken.

Es könnte so einfach sein

Ein Sichtschutz ist die perfekte Möglichkeit, sich vor unerwünschten Blicken zu schützen. Also ab in den Baumarkt, Sichtschutz kaufen und aufbauen? Leider ist es nicht so einfach.

Denn Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für alle Gegebenheiten eines Sichtschutzes gesetzliche Vorschriften hätte. Nicht nur die Höhe ist hier ein essenzielles Thema, sondern auch die Optik, der Abstand und natürlich die persönliche Meinung des Nachbars auf der anderen Seite.

Vorschriften, soweit der Sichtschutz reicht

Vorschriften, soweit der Sichtschutz reicht

Die Vorschriften für das Aufstellen eines Sichtschutzes an der Grundstücksgrenze sind nicht so leicht zu durchblicken, denn je nach Bundesland gibt es hierzu verschiedene Regelungen.

Diese sind in der Landesbauordnung des Bundeslandes, dem örtlichen Bebauungsplan sowie im BGB und im Nachbarrecht des Bundeslandes festgehalten.

Sie merken schon, es wird spaßig.

Aber wie hoch darf er denn nun sein?

Sowohl Höhe als auch Abstand sind neben der Regelungen der Bundesländer zusätzlich im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgelegt. Der Unterschied besteht aber grundsätzlich darin, ob es sich lediglich um eine optische Grenze zum Nachbarn, einen hohen Sichtschutz oder eine Einfriedung zur Straße handelt. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die jeweils erlaubte Höhe, schauen Sie aber zur Sicherheit immer noch mal in den oben angegeben Regelungen nach, um ganz sicher zu sein.

So behalten Sie den Durchblick im Vorschriften-Dschungel:

Grenzmarkierung

Für Hecken und Zäune, die als optische Grenze zum Nachbarn gelten, sind in den meisten Gemeinden 40-90 cm üblich.

Sichtschutz

Für Sichtschutz-Zäune oder Hecken sind meist zwischen 170 und 190 cm, in manchen Bundesländern gilt dies aber schon als bauliche Anlage, was das Einholen einer Baugenehmigung nötig machen kann.

Einfriedung

Bei einer Einfriedung handelt es sich um eine Abgrenzung zur Straße oder öffentlichen Verkehrsflächen, hier ist oft eine Höhe von 180 cm üblich.

Mit Abstand die besten Nachbarn

Nicht nur die Höhe des Sichtschutzes spielt eine Rolle, auch der Abstand zum Nachbarn ist relevant. Auch hier gelten je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Vorgaben, meist sind jedoch, vor allem bei hohen Sichtschutzzäunen, etwa 50 cm zur Grundstücksgrenze üblich.

Auch wenn nicht in jedem Fall die Zustimmung der Nachbarn zur Errichtung eines Zauns benötigt wird, ist es doch empfehlenswert, Ihr Vorhaben mit ihnen zu besprechen und ggf. eine schriftliche Vereinbarung festzuhalten. Für einen Zaun, der direkt auf der Grenze stehen soll, brauchen Sie jedoch in der Regel immer die Zustimmung Ihrer Nachbarn.

Exkurs: Sichtschutz im Mietshaus

Wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, hat der Vermieter auf jeden Fall ein Mitspracherecht, meist aber nur dann, wenn es sich um feste bauliche Veränderungen handelt, am besten klären Sie solche Änderungen im Vorfeld und holen sich die schriftliche Genehmigung dafür ein, dann gibt es später keinen Ärger.

Darf am Balkon ein Sichtschutz angebracht werden?

Ein Sichtschutz am Balkon ist grundsätzlich kein Problem, aber Achtung: Auch hier sind Sie nicht immer sicher; denn manche Mietverträge und Hausordnungen haben genaue Regelungen, was Farbe, Material und Optik betrifft. Bevor sich Ihr Nachbar also über Ihren Sichtschutz in grün aufregt, wo doch sonst alle einen in beige haben, überprüfen Sie lieber, ob es allgemeine Vorschriften gibt.

Bei Hängepflanzen, die als Sichtschutz am Balkon eingesetzt werden, ist der Sicherheitsaspekt ein Faktor, der zusätzlich bedacht werden sollte.

Drei goldenen Sichtschutz-Regeln zum Schluss:

1. Je näher der Sichtschutz an der Grenze zum Nachbarn steht, desto strenger sind die Vorgaben zu Höhe und Genehmigungspflicht.

2. Machen Sie das, was die anderen machen: Orientieren Sie sich im Sinne der ortsüblichen Einfriedung mit Höhe und Optik von Sichtschutz und Zäunen bei Ihren Nachbarn.

3. Sicher ist sicher: Wenn Sie einen besonders hohen oder optisch extravaganten Sichtschutz planen, ziehen Sie sicherheitshalber einen Anwalt zu Rate.

Sie haben sich erfolgreich durch den Vorschriften-Dschungel gekämpft? Super, dann geht es jetzt an den schönen Part! Stöbern Sie durch verschiedene Arten von Sichtschutzzäunen und finden Sie den, der zu Ihnen, Ihren Nachbarn, Ihrer Gemeinde und Ihrem Bundesland passt.